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   AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11   

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AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11 (https://dejure.org/2012,61195)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 08.03.2012 - 2k C 201/11 (https://dejure.org/2012,61195)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 08. März 2012 - 2k C 201/11 (https://dejure.org/2012,61195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten durch Bestimmung des Mittelwerts von Schwacke- und Fraunhofer-Mietpreisspiegel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Kommt das Gericht zu der Erkenntnis, dass die ermittelten Werte der Fraunhofer-Liste ungefähr die Untergrenze und diejenigen der Schwacke-Liste ungefähr die Obergrenze der am regionalen Markt im Gerichtsbezirk üblichen Normaltarife abbilden, so bietet sich eine Mittelwertbildung zur Kompensation im Hinblick auf die regionalen Verhältnisse im Gerichtsbezirk an (Abgrenzung BGH, 12. April 2011, VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947).(Rn.21).

    Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit beim Geschädigten (vgl. BGH, NJW 2011, 1947).

    Allein der Umstand, dass die Anwendung der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um grundsätzliche Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage begründen zu können (vgl. BGH, NJW 2011, 1947).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall ist ein höherer Tarif als der Normaltarif nur dann gerechtfertigt, wenn die Besonderheiten des konkreten Verkehrsunfalls mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.Ä.) einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (Anschluss BGH, 14. Februar 2006, VI ZR 126/05, NJW 2006, 1508).(Rn.20).

    Ein höherer Tarif als der Normaltarif ist nämlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Besonderheiten des konkreten Verkehrsunfalls mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.Ä.) einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, NJW 2006, 1508).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Wenn demnach keine durchgreifenden Einwendungen gegen die eine oder die andere Liste vorgetragen werden, kann der Normaltarif über eine Kombination der beiden Listenwerke ermittelt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 823; NJW-RR 2010, 1251).

    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nämlich nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH, NJW-RR 2011, 823; NJW 2010, 1445; NJW 2009, 58; NJW 2008, 1519).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

    Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Das Amtsgericht Ludwigshafen hat nämlich in einer Reihe von Entscheidungen verschiedener Abteilungen die Schadensschätzung anhand der Mittelweglösung vorgenommen (so zuletzt: AG Ludwigshafen, Urteil vom 24.02.2012, Az. 2c C 434/11; AG Ludwigshafen, Urteil vom 04.01.2012, 2k C 222/10; AG Ludwigshafen, Urteil vom 07.02.2011, Az. 2d C 359/10).
  • LG Frankenthal, 25.01.2012 - 2 S 101/11
    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Demgegenüber hat das Landgericht Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung die Mittelweglösung jedenfalls für Fälle verworfen, in denen im Urteil keine Auseinandersetzung mit den Gründen für eine Bildung des Mittelwerts erfolgt (LG Frankenthal, Urteil vom 25.01.2012, Az. 2 S 101/11).
  • EuGH, 14.12.2011 - C-434/11

    Corpul National al Politistilor

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Das Amtsgericht Ludwigshafen hat nämlich in einer Reihe von Entscheidungen verschiedener Abteilungen die Schadensschätzung anhand der Mittelweglösung vorgenommen (so zuletzt: AG Ludwigshafen, Urteil vom 24.02.2012, Az. 2c C 434/11; AG Ludwigshafen, Urteil vom 04.01.2012, 2k C 222/10; AG Ludwigshafen, Urteil vom 07.02.2011, Az. 2d C 359/10).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Dies muss beispielsweise dann angenommen werden, wenn das beschädigte Fahrzeug schon älter war und als Ersatzfahrzeug ein wesentlich höherwertigeres Fahrzeug angemietet wird (BGH, NJW 2005, 1041; NJW 2006, 360; a.A. Palandt-BGB/Grüneberg, 71. Aufl. 2012, § 249, Rn. 37).
  • LG Ansbach, 01.03.2012 - 1 S 962/11

    Zur Schätzung der Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten unter Anwendung der

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit ist aber die Erforderlichkeit der Kosten (vgl. LG Ansbach, Urteil vom 01.03.2012, Az. 1 S 962/11 - verfügbar über Juris ).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    Dies muss beispielsweise dann angenommen werden, wenn das beschädigte Fahrzeug schon älter war und als Ersatzfahrzeug ein wesentlich höherwertigeres Fahrzeug angemietet wird (BGH, NJW 2005, 1041; NJW 2006, 360; a.A. Palandt-BGB/Grüneberg, 71. Aufl. 2012, § 249, Rn. 37).
  • LG Bremen, 23.02.2012 - 7 S 262/11

    Verkehrsunfall - Mietwagenkosten - Schadensminderungspflicht günstigerer Tarif

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
    21 Den Normaltarif hat das Gericht durch eine Kombination der Tabellenwerke für Automietpreise von Schwacke und Fraunhofer ermittelt (so zuletzt ebenfalls: OLG Celle, Urteil vom 28.02.2012, Az. 14 U 49/11 - verfügbar über Juris ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 26; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2012, 75; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; LG Offenburg, Schaden-Praxis 2012, 19; LG Essen, Urteil vom 02.08.2011, Az. 13 S 97/10 - verfügbar über Juris ; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 2012, 19; LG Bremen, Urteil vom 23.02.2012, Az. 7 S 262/11 - verfügbar über Juris ).
  • LG Essen, 02.08.2011 - 13 S 97/10

    Zugrundelegung des arithmetischen Mittels zwischen der Schwacke-Liste und der

  • OLG Zweibrücken, 02.05.2007 - 1 U 28/07

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung: Haftungsverteilung

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

  • BGH, 10.05.1963 - VI ZR 235/62

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

  • LG Saarbrücken, 06.08.2010 - 13 S 53/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten im

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

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